Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

Ihr Urlaub ist wichtig für uns, denn wir möchten, dass Sie ihn geniessen und uns weiterempfehlen. Wichtig ist uns ebenfalls, dass Sie vor Ihrer Anmeldung nachstehende Allgemeine Reisebedingungen lesen. Diese Reisebedingungen bilden ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Reisevertragsgesetzes (§§ 651a ff., BGB) die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen und RAUCH KULTURREISEN, dem Reiseveranstalter.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Diese Anmeldung kann schriftlich per Post, Telefax oder Email erfolgen.

Die Buchung der Reise (Reisevertrag) wird für den Reiseveranstalter verbindlich, sobald dem Kunden, eine schriftliche Buchungsbestätigung zugesandt wurde. Der Kunde erhält diese in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt seiner Anmeldung.

Die vom Reiseveranstalter zu erbringenden vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung, ergänzt durch das zu Grunde liegende ausgeschriebene detaillierte Reiseprogramm.

Vor dem Fälligwerden von Zahlungen erhält der Kunde zusammen mit den Reiseunterlagen einen Reisepreis-Sicherungsschein. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Der Reisepreis ist fällig nach Erhalt der Reiseunterlagen, die ab 4 Wochen vor Reisebeginn versandt werden. Im Reisepreis ist weder eine Reiserücktrittskostenversicherung noch eine Reisekrankenversicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird empfohlen. Bei Interesse wendet sich der Kunde dazu rechtzeitig an ein örtliches Reisebüro oder direkt an einen Versicherer.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter empfiehlt dazu die Schriftform. Anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung kann der Reiseveranstalter folgende pauschalierte Entschädigung (Stornopauschale) verlangen:
bis inkl. 43.Tag vor Reisebeginn: keine Gebühr
ab 42. bis inkl. 30.Tag vor Reisebeginn: 20%
ab 29. bis inkl. 15.Tag vor Reisebeginn: 40%
ab 14. bis inkl. 8.Tag vor Reisebeginn.: 50%
ab 7.Tag oder bei Nichtantritt: 70%
jeweils des Reisepreises

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis je angemeldeten Kunden. Als Stichtag gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei RAUCH KULTURREISEN. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, falls die im Reiseprogramm ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Zur Rückbeförderung ist der Reiseveranstalter verpflichtet. Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, übrige Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder wenn ein Leistungsträger des Veranstalters verantwortlich ist.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen muß der Kunde innerhalb eines Monats nach Reiseende dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr nach Beendigung der Reise.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages inklusive dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Diese Reisebedingungen sind gültig für Reisen, die nach dem 01. Jan. 2010 angetreten werden. Frühere Reisebedingungen verlieren dann ihre Gültigkeit.

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Stand 2011-10-30